Therapie und Begleitung
Als tiefenpsychologisch fundierter Gesprächstherapeut begleite ich Sie in schweren und belastenden Momenten Ihres Lebens. Gemeinsam betrachten wir Ihre Geschichte und Ihre Bedürfnisse. Im Austausch und Gespräch über Ihr Leben eröffnen sich Zugänge, tieferes Verständnis und neue Handlungsoptionen.
Termine nach individueler Vereinbarung.
Informationen
Ich führe eine Privatpraxis nach dem Heilpraktikergesetz und bin berechtigt mit Selbstzahlern und privaten Krankenkassen abzurechnen.
Erstgespräch: ca. 90 Minuten - 75€
Erstgespräch: Dieses Gespräch dient einer ausführlichen Anamnese, dem Eingrenzen des Themas, der Zielsetzung und dem Kennenlernen. Nach diesem Gespräch entscheiden wir, ob und wie wir miteinander arbeiten werden, denn für einen Therapieerfolg ist es wichtig, dass Sie sich mit mir wohlfühlen.
Reguläre Therapiestunde: 55 Minuten - 75€
Kündigen Sie im Krankheits- oder Verhinderungsfall bitte mindestens 48 Stunden vorher eine Terminabsage oder Verschiebung an, sonst muss ich leider den vollen Stundensatz berechnen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Termintreue maßgeblich zur Kostenstabilität beiträgt.
Kostenerstattung Privatkrankenkassen:
Je nach Vertrag werden die Kosten einer Psychotherapie von den Privatkrankenkassen teilweise oder ganz übernommen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Kostenerstattung gesetzliche Krankenkassen:
Die Therapiekosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich dort bitte nach Art und Höhe der Kostenerstattung.
Manchmal macht es Sinn, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Sie bleiben unabhängig - nicht nur um Wartezeiten zu vermeiden oder den Therapeuten und das Verfahren Ihrer Wahl auszusuchen. Eine selbstbezahlte Therapie taucht nicht in Ihrer Krankenakte auf, so dass weder Arbeitgeber noch Versicherungen Kenntnis von Ihrer Therapie haben müssen. Einer späteren Verbeamtunng, einer Beförderung, dem Abschluß einer privaten Krankenversicherungen oder einer Berufsunfähigkeitsversicherungen steht nichts im Wege. Bei mitversicherten Personen wie z.B. Studenten oder Ehepartnern erfahren die Hauptversicherten nichts von Ihrer Therapie. Kurz: Sie behalten selbst die Hoheit über Ihre sensiblen, persönlichen Daten. In jedem Fall gilt die Schweigepflicht.